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   VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308   

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https://dejure.org/2011,44793
VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308 (https://dejure.org/2011,44793)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308 (https://dejure.org/2011,44793)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - AN 5 K 11.01308 (https://dejure.org/2011,44793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Kein) Anspruch auf sofortige Wiedererteilung einer Niederlassungserlaubnis für sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die analog § 1 HumHAG aufgenommen wurden.Jüdische Kontingentflüchtlinge, die analog § 1 HumHAG im Bundesgebiet aufgenommen wurden, genießen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 B 08.2447

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; besonderer Ausweisungsschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Die Regelungen des HumHAG finden deswegen auf Fälle wie den des Klägers keine Anwendung (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 29.7.2009, Az.: 10 B 08.2447, VG Ansbach, Urteil vom 1.9.2011, Az. AN 5 K 11.00524).

    Nach der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, 10. Senat, (Urteil vom 29.7.2009, a.a.O.) kann sich der Kläger nicht auf einen Flüchtlingsstatus und damit auch nicht auf ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG berufen.

    Auch die ihm ausgestellte Bescheinigung der Ausländerbehörde ... vom 22. Juli 2003 hat ihm deshalb den Status als Flüchtling nicht verschafft (BayVGH vom 29.7.2009, a.a.O., m. w. N.).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Die Regelung des § 60 Abs. 8 AufenthG findet auf den Kläger keine Anwendung, da dieser (nur) zu einer Jugendstrafe in Höhe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hier: Urteil vom 16.11.2000, Az. 9 C 4/00, juris) reicht die rechtskräftige Verurteilung zu einer Jugendstrafe nicht dazu aus, den Kläger als Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne von § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG anzusehen.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 19 B 07.1777

    Jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion - Abschiebungsverbot trotz

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Nach der - bisherigen - Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, 19. Senat, (vgl. Beschluss vom 17.8.2008, Az. 19 B 07.1777, juris) haben jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings erhalten und können sich auch ohne Vorliegen eines Verfolgungsschicksals auf den Schutz des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG und Art. 33 GFK berufen.
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 19 BV 11.1068

    Anspruch jüdischer Emigranten auf erneute Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Im Übrigen steht der Wiedereinteilung einer Niederlassungserlaubnis auch bei einem Kontingentflüchtling die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG entgegen, so dass es diesbezüglich auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, 19. Senat (vgl. hierzu Beschluss vom 30.8.2011, Az. 19 BV 11.1068, juris) nicht ankommt.
  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00524

    Erlöschen der Niederlassungerlaubnis eines jüdischen Kontingentsflüchtlings aus

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Die Regelungen des HumHAG finden deswegen auf Fälle wie den des Klägers keine Anwendung (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 29.7.2009, Az.: 10 B 08.2447, VG Ansbach, Urteil vom 1.9.2011, Az. AN 5 K 11.00524).
  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 5 K 08.01186

    Jüdischer Kontingentflüchtling aus der Russischen Föderation; Ausweisung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 15.12.2011 - AN 5 K 11.01308
    Dementsprechend hat die Kammer mit Urteil vom 20. November 2008 (Az. AN 5 K 08.01186) in einem vergleichbaren Fall ein Abschiebungsverbot bejaht.
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